AGB

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage jedes Vertrages zwischen JPS-Com und deren Kunden. Bitte lesen Sie den folgenden Text konzentriert durch, bevor Sie eine Anfrage oder Auftragsbestätigung senden.

 

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen JPS-Com und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn JPS-Com in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag ausführt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen JPS-Com ausdrücklich zustimmt.

 

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von JPS-Com weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

2.2 Bei Verstoß gegen Punkt 2.1 hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

2.3 JPS-Com überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. JPS-Com bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wird, berechtigt, Entwürfe, auch alternative, das finale Design und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen JPS-Com und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.5 JPS-Com hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, JPS-Com eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von JPS-Com bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.6 Die Nennung von JPS-Com als Urheber hat als Link (follow) im Fußbereich einer Webseite zu erfolgen. Die genaue Bezeichnung (Anchortext) sowie das Linkziel des Links müssen in Absprache mit JPS-Com erfolgen. Alternativ kann über eine Nennung von JPS-Com als Urheber im Impressum verhandelt werden. Hierzu muss JPS-Com jedoch ausdrücklich zustimmen und über Art und Weise bzw. Form der Nennung entscheiden. In allen anderen Fällen gilt die Nennung nur in Form eines Textlinks im Fußbereich der Webseite.

 

3. Vergütung

3.1 Die Vergütungen sind Bruttobeträge, zahlbar mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

3.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei der Abnahme der Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

3.3 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

 

4. Fremdleistungen

4.1 JPS-Com ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, JPS-Com hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von JPS-Com abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, JPS-Com im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

 

5. Eigentum, Rückgabepflicht

5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind JPS-Com spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

6. Herausgabe von Dateien

6.1 JPS-Com ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass JPS-Com ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6.2 Hat JPS-Com dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit schriftlicher Einwilligung von JPS-Com an Dritte weitergegeben werden.

6.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

6.4 JPS-Com haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von JPS-Com ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

7.1 Soll JPS-Com die Produktionsüberwachung durchführen, schließen JPS-Com und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt JPS-Com die Produktionsüberwachung durch, wird nach eigenem Ermessen entschieden und entsprechende Anweisungen gegeben.

7.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber JPS-Com mindestens zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

 

8. Haftung

8.1 JPS-Com haftet nur für Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

8.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

8.4 JPS-Com haftet nicht für die Wettbewerbs- und markenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

8.5 Rügen und Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei JPS-Com geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

8.6 Unterschiedliche Browser (Internet Explorer, Firefox, Google Chrome, Opera usw. und insbesondere Browser vom Typ Internet Explorer) führen zu unterschiedlicher Darstellung von Webseiten und Webseitenelementen (Formularen, Eingabefeldern, Buttons, Checkboxen, DropDowns usw.). JPS-Com versucht im Rahmen eines Auftrags die Webseite auf Grundlage des Designs auf allen Hauptbrowsern (Firefox, Opera, Safari, Google Chrome) annähernd gleich darzustellen. Geringe Abweichungen (gerade bei Formularelementen) lassen sich jedoch, vor allem bei Browsern des Typs Internet Explorers (Versionen 6-8), aber auch bei allen anderen Browsertypen, nicht verhindern. Der Auftraggeber stimmt diesen Abweichungen der unterschiedlichen Browsertypen zu. JPS-Com ist nicht verpflichtet eine pixeltreue oder pixelgenaue Darstellung des Designs der Webseite in allen Browsern anzufertigen und kann deshalb auch nicht für diesen Mehraufwand haftbar gemacht werden. Sollte der Auftraggeber eine pixeltreue oder pixelgenaue Darstellung des Designs in allen Browsern wünschen, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für JPS-Com Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann JPS-Com eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an JPS-Com übergebenen Vorlagen berechtigt ist, und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt, oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber JPS-Com im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Für den Fall dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von JPS-Com als Gerichtsstand vereinbart. Der Gerichtsstand von JPS-Com ist Kiel, Schleswig-Holstein.

10.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Hiermit enden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von JPS-Com. Sollten Sie fragen zum Inhalt oder Projektablauf haben, kontaktieren Sie uns per Email oder Telefon, oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihr JPS-Com.